Rechtsprechung
BVerwG, 26.07.1957 - VI B 134.56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,3879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.04.1956 - 4 VIII 53
- VGH Bayern, 03.05.1956 - 4 VIII 53
- BVerwG, 26.07.1957 - VI B 134.56
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 26.07.1957 - VI B 134.56
Die darin vertretene Auffassung, daß das verwaltungsgerichtliche Anfechtungsverfahren zwar keine prozessuale Beweislast kenne, daß jedoch derjenige, der eine Begünstigung für sich in Anspruch nehmen wolle, die Folgen einer Ungewissheit gegen sich gelten lassen müsse, die das Gericht nicht zu beseitigen vermag, stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. BVerwGE 3, 110 [115]; 3, 245;Urteil vom 10. Juni 1955 - BVerwG IV C 55.54 - in NJW 1956, 604). - BVerwG, 18.04.1956 - V C 145.55
Genehmigung einer Mieterhöhung - Unrichtige Auslegung einer Verordnungsnorm - …
Auszug aus BVerwG, 26.07.1957 - VI B 134.56
Die darin vertretene Auffassung, daß das verwaltungsgerichtliche Anfechtungsverfahren zwar keine prozessuale Beweislast kenne, daß jedoch derjenige, der eine Begünstigung für sich in Anspruch nehmen wolle, die Folgen einer Ungewissheit gegen sich gelten lassen müsse, die das Gericht nicht zu beseitigen vermag, stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. BVerwGE 3, 110 [115]; 3, 245;Urteil vom 10. Juni 1955 - BVerwG IV C 55.54 - in NJW 1956, 604).