Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.1957 - VI B 134.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,3879
BVerwG, 26.07.1957 - VI B 134.56 (https://dejure.org/1957,3879)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1957 - VI B 134.56 (https://dejure.org/1957,3879)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1957 - VI B 134.56 (https://dejure.org/1957,3879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,3879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1957 - VI B 134.56
    Die darin vertretene Auffassung, daß das verwaltungsgerichtliche Anfechtungsverfahren zwar keine prozessuale Beweislast kenne, daß jedoch derjenige, der eine Begünstigung für sich in Anspruch nehmen wolle, die Folgen einer Ungewissheit gegen sich gelten lassen müsse, die das Gericht nicht zu beseitigen vermag, stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. BVerwGE 3, 110 [115]; 3, 245;Urteil vom 10. Juni 1955 - BVerwG IV C 55.54 - in NJW 1956, 604).
  • BVerwG, 18.04.1956 - V C 145.55

    Genehmigung einer Mieterhöhung - Unrichtige Auslegung einer Verordnungsnorm -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1957 - VI B 134.56
    Die darin vertretene Auffassung, daß das verwaltungsgerichtliche Anfechtungsverfahren zwar keine prozessuale Beweislast kenne, daß jedoch derjenige, der eine Begünstigung für sich in Anspruch nehmen wolle, die Folgen einer Ungewissheit gegen sich gelten lassen müsse, die das Gericht nicht zu beseitigen vermag, stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. BVerwGE 3, 110 [115]; 3, 245;Urteil vom 10. Juni 1955 - BVerwG IV C 55.54 - in NJW 1956, 604).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht